Krankenkasse
Diagnostik und Behandlung bei kinder- und jugendpsychiatrische Störungen wird von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.
IV
Falls eine IV Verfügung vorliegt, informieren Sie sich bitte vorher, ob die IV die Kosten übernimmt, lassen Sie meine Praxis als Durchführungsstelle eintragen, und teilen Sie mir die Verfügungsnummer des Kindes mit.
Wenn eine IV Anmeldung erfolgt nach einer Untersuchung bei mir, bitte ich Sie, die Krankenkasse zu bitten, bereits bezahlte Rechnungen direkt mit der IV zu korrigieren.
Selbstzahler
Die Abklärung eines überdurchschnittlichen intellektuellen Potentials (Hochbegabung) ist keine Leistung der Krankenkassen. Es besteht die Möglichkeit dies direkt zu bezahlen. Der Tarif liegt bei 320 CHF pro Stunde. Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechendem Wunsch im Erstgespräch.
Eine Beratung z. B. im Rahmen einer Schul- oder Berufsempfehlung einschliesslich Bericht umfasst ungefähr 8 - 12 Stunden.
Weiterbildungen für Fachpersonen biete ich gern an, einen Kostenvoranschlag erstellen wir gemeinsam.