Dr. med. Christine Kuhn Die neue Webseite ist christinekuhn.ch Die Diagnostik bei Verdacht auf eine kinder- und jugendpsychiatrische Störung wird von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt. Falls eine IV Verfügung vorliegt, informieren Sie sich bitte, ob die IV die Kosten übernimmt. Die Abklärung eines überdurchschnittlichen intellektuellen Potentials (Hochbegabung) ist keine Leistung der Krankenkassen. Eine Beratung z. B. im Rahmen einer Schul- oder Berufsempfehlung einschliesslich Bericht dauert zwischen 8 und 14 Stunden bei einem Tarif von 260 CHF/h. |